Wie
sieht die Zusammensetzung
des Schulclusterbeirats aus?
Dem Schulclusterbeirat gehören an:
01. Der
Leiter oder die Leiterin des Schulclusters als Vorsitzender oder
Vorsitzende,
02. die Schulsprecherinnen und Schulsprecher der am Schulcluster beteiligten Schulen, je ein oder eine vom Schulforum oder
03. vom Schulgemeinschaftsausschuss der am Schulcluster beteiligten Schulen aus dem Kreis der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer zu entsendender Vertreter oder zu entsendende Vertreterin,
02. die Schulsprecherinnen und Schulsprecher der am Schulcluster beteiligten Schulen, je ein oder eine vom Schulforum oder
03. vom Schulgemeinschaftsausschuss der am Schulcluster beteiligten Schulen aus dem Kreis der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer zu entsendender Vertreter oder zu entsendende Vertreterin,
04. je
ein oder eine vom Schulforum oder vom Schulgemeinschaftsausschuss
der am Schulcluster beteiligten Schulen aus dem Kreis der
Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten zu
entsendender Vertreter oder zu entsendende Vertreterin sowie
05. mindestens
drei und höchstens acht weitere Repräsentantinnen und
Repräsentanten der regionalen Kooperationspartner der
außerschulischen Jugendarbeit, des regionalen Vereinswesens
(Kultur, Sport usw.), der regionalen Sozialarbeit, der regionalen
Schulerhalter von am Schulcluster beteiligten Schulen, der
regionalen industriellen und gewerblichen Strukturen und der
regionalen Sozialpartner, die auf Vorschlag des Leiters oder der
Leiterin des Schulclusters von den Vertreterinnen und Vertretern der
Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erziehungsberechtigten für die
Dauer von jeweils zwei Schuljahren bestimmt werden.
Welche
Kompetenzen hat
ein Schulclusterbeirat?
Dem Schulclusterbeirat kommt grundsätzlich nur Beratungskompetenz zu, die Schulforen bzw. Schulgemeinschaftsausschüsse können ihm jedoch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Diese Übertragung erfolgt durch Beschluss des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses am jeweiligen Standort. Dabei muss keine einheitliche Übertragung erfolgen. Es ist auch möglich, dass nur einzelne Schulforen oder Schulgemeinschaftsausschüsse eines Schulclusters dem Schulclusterbeirat Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen.
Trotz Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf den Schulclusterbeirat bleiben das jeweilige Schulforum bzw. der jeweilige Schulgemeinschaftsausschuss bestehen. Die Übertragung hat auch keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Schulclusterbeirates.
Dem Clusterbeirat am Bundesschulcluster Bad Aussee »Erzherzog Johann« gehören folgende Mitglieder an:
Management
Leitung des Bundesschulclusters Bad Aussee »Erzherzog Johann«
OStR Mag. Harald Gerstgrasser
Bereichsleitung BORG
Mag.a Gerda Peer
BUNDESSCHULCLUSTER BAD AUSSEE
»ERZHERZOG JOHANN«
Bahnhofstraße 150
8990 Bad Aussee
Mail: office@bsc-aussee.at
Phone: 03622 52719
»ERZHERZOG JOHANN«
Bahnhofstraße 150
8990 Bad Aussee
Mail: office@bsc-aussee.at
Phone: 03622 52719
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